Was bedeutet bei einem Schaden am Auto eine Unfallregulierung beim Autohaus für den Geschädigten und wieso sollte man einen Anwalt einschalten?
Im Jahr 2020 gab es nach Angaben von Statista in Deutschland 2.245.078 Straßenverkehrsunfälle. Dabei geht es zumeist um Blechschäden. In ca. 265.000 Fällen waren aber auch Personen geschädigt worden.
Doch wo kann man als Geschädigter die Unfallregulierung durchführen? Wenn das Autohaus mein Auto nach dem Unfall ohnehin abschleppt, ist es dann nicht am einfachsten, auch dort die Unfallregulierung für den Schaden durchführen zu lassen?
Wir zeigen auf, wieso Sie sich im Falle eines Schadens als Geschädigter für die Unfallregulierung nicht an ein Autohaus wenden sollten, sondern an einen Rechtsanwalt!
Vorteile der Unfallregulierung durch den Anwalt
Um verlässliche Angaben zu machen und auch alle Ansprüche durchzusetzen sind detaillierte Kenntnisse im Verkehrsrecht erforderlich, die in der Regel beim Autohaus nicht vorhanden sind.
Ziele des Autohauses bei der Unfallregulierung
Das Autohaus hat zudem natürlich eigene Interessen. Es führt die Schadensregulierung nicht einfach aus Gefälligkeit durch.
Welchen Schaden macht das Autohaus geltend?
Das Autohaus möchte nach dem Unfall und daraus folgendem Schaden im Rahmen der Unfallregulierung insbesondere an folgendem Geld verdienen:
- Reparaturkosten
- Mietwagenkosten
- Verkauf eines Ersatzwagens
- Weiterverkauf des Unfallwagens nach Reparatur
Welcher Schaden bleibt beim Autohaus außer Betracht?
Andere Ansprüche des Geschädigten bleiben aber regelmäßig außer Betracht. Der Geschädigte hat also dadurch unmittelbar wirtschaftliche Einbußen zu erleiden.
Schaden an der Person
In der Regel macht das Autohaus keine Ansprüche aus Personenschäden geltend. Dazu gehören z.B. Schmerzensgeld oder auch Behandlungskosten. Zudem steht dem Geschädigten auch eine Unkostenpauschale in Höhe von 25€ zu.
Unfallregulierung - geminderter Wert
Zumeist verbleiben an Unfallautos auch Wertminderungen. Ein Unfallauto ist auf dem Markt sehr viel geringer wert als ein unfallfreies Auto. Holt das Autohaus keinen Sachverständigen ein, der diesen Wert ermittelt, so wird dieser Wert auch nicht durch das Autohaus für den Geschädigten geltend gemacht.
Unfallregulierung - Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
Hat der Geschädigte während der Reparatur kein anderes Fahrzeug, so hat er einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Nimmt der Geschädigte aber keinen Mietwagen vom Autohaus, so macht das Autohaus nur selten diesen Anspruch für den Geschädigten geltend. So wird er aber auch von der Versicherung des Schädigers nicht gezahlt.
Unfallregulierung bei einem Schaden durch Dr. Krieg & Kollegen Köln
Wir überprüfen dann, welche Ansprüche Ihnen zustehen und setzen diese bei Wunsch auch für Sie durch!
Wir freuen uns auf Sie!