Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall?

Gutachterkosten Unfall KFZ

Bei einem Autounfall können sowohl hohe Kosten für die Reparatur des Unfallwagens bzw. eine Neuanschaffung anfallen. Für diese muss grundsätzlich der Unfallverursacher (Hapftlichtversucherung) aufkommen.

Doch wann gilt man als Unfallverursacher? Wie hoch sind die entstandenen Kosten? Dies lässt sich oftmals nicht eindeutig feststellen, weswegen ein Experte – Unfallanalytiker oder KFZ-Gutachter – herangezogen werden muss. Dieser kann aufgrund seiner Erfahrung und seines Sachverstands den Unfall angemessen beziffern.

Es stellt sich also die Frage, wer den Experten bezahlen muss und ob die Versicherung der unterliegenden Partei (Verursacher) diese Kosten übernehmen wird.

Welche Gutachterkosten können anfallen?

Unfallanalytiker

KFZ-Gutachter

Rekonstruktion des Unfallhergangs anhand der Fahrzeugschäden und Spuren am Unfallort

Bestimmung der genauen Schäden am Unfallauto und Kalkulation der Reparaturkosten

Kostenfaktor: 1000 – 2000 €

Kostenfaktor: mehrere hundert €

Wer zahlt die Gutachterkosten bei einem Unfall?

Die meisten anfallenden Unfallkosten – Schadensersatz und Prozesskosten – trägt der Haftpflichtversicherer des Verursachers. Doch wie sieht es mit den Gutachterkosten aus?

Gemäß § 91 ZPO muss die unterliegende Partei sämtliche Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Dazu gehören auch Gutachterkosten. Das ist auch dann der Fall, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen unabhängigen Gutachter bestellt hat und der Geschädigte zusätzlich einen Gutachter bestellt hat.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2014 spricht jedem Geschädigten das Recht zu, einen eigenen Sachverständigen zu bestellen, dessen Kosten von der unterlegenen Seite gezahlt werden müssen.

Ausnahme

Einigen Sie sich mit dem Unfallverursacher (oder dessen Versicherung) auf einen bestimmten Gutachter, können Sie zwar grundsätzlich einen weiteren Gutachter bestellen. Die Kosten für diesen müssen Sie allerdings selber tragen – auch im Falle eines Obsiegens vor Gericht.

Gutachterkosten bei kleineren Schäden?

Bei sog. Bagatellschäden werden in der Regel keine Gutachter bestellt, sodass der Unfallverursacher auch keine Gutachterkosten tragen muss. Die wurde insoweit auch vom Bundesgerichthof in einem Urteil vom 30.11.2004 bereits festgestellt. Dabei hat das Gericht als Obergrenze für Bagatellschäden 750€ angenommen.

Ebenso stellt der BGH in einem Urteil vom 11.04.2014 fest, dass Gutachterkosten, welche unangemessen hoch sind, ebenso nicht von der unterliegenden Partei getragen werden müssen. Das Gericht hat in dem Fall geurteilt, dass die Kosten für den Gutachter nur bis zu einer angemessenen Höhe vom Unfallverursacher gezahlt werden müssen. Der Rest verbleibt bei der Partei, die den Gutachter beauftragt hat.

Gutachterkosten bei Unfall mit eigenem KFZ?

Sofern kein grob fahrlässigen Verhalten vorliegt, übernimmt eine Vollkaskoversicherung die Schäden, die man selbst an seinem Auto verursacht hat.

In der Regel besteht die Versicherung bei einem Kaskofall auf die Einschaltung eines Gutachters, welcher von der Versicherung selbst ausgewählt wird. Häufig besteht auch die Möglichkeit für Sie das KFZ in einer Vertragswerkstatt begutachten zu lassen.

Bestellen Sie also einen eigenen unabhängigen Gutachter, so wird dies im Regelfall nicht von der Vollkaskoversicherung gedeckt. Als Ausnahme bleibt insofern der Fall, in welchem Sie mit der Versicherung eine Einigung über die Einschaltung eines bestimmten Gutachters getroffen haben.

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