OLG München 2017 – Kein Mitverschulden wegen fehlenden Beinschutzes beim Fahren einer Harley Davidson

Unfall Mitverschulden Versicherung

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2018
– 2-01 S 118/17 –

Urteils-Tenor

Ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen von Motorradschutzkleidung an den Beinen kann nicht schon aus einem reduzierten Verletzungsrisiko hergeleitet werden. Kann ein dahingehendes Verkehrsbewusstsein den tatsächlichen Umständen und Gepflogenheiten der betroffenen Verkehrsteilnehmer nicht entnommen werden (hier: Fahrer einer Harley Davidson), ist ein Mitverschulden des geschädigten Motorradfahrers nicht feststellbar.