Unfall Schmerzensgeld Verzögerung
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 28.04.2017 – Az. 6 U 1780/16 –
Urteils-Tenor
Eine grundlos verzögerte Schadensregulierung kann sich anspruchserhöhend auf den zu ermittelnden Schadensersatz auswirken.
Sachverhalt
Der Geschädigte ist unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden und hat eine Fraktur des linken Unterarmknochens, eine Fraktur des linken Handgelenks, eine Fraktur des rechten Sprunggelenks sowie ein Schädelhirntrauma erlitten. Das führte zu einem Krankenhausaufenthalt von mehr als drei Monaten sowie mehrmonatige Rehabilitationsbehandlung.
Urteilsbegründung
Der Versicher des Unfallverursacher wurde vier Jahre nach dem eigentlichen Unfall erst durch eine erstinstanzliche Verurteilung dazu bewogen zu zahlen, obwohl es nicht um die Frage der Haftung, sondern lediglich um ein eventuelles Mitverschulden des Geschädigten ging. Nicht zuletzt wegen der grundlosen Verweigerung haben die Richter des OLG Dresden dem Geschädigten eine Summe von 13.000 € zugesprochen