Schaden - Unfallregulierung durch das Autohaus oder einen Anwalt? Kfz PKW Sachschaden Blechschaden Kaputt

Schaden – Unfallregulierung durch das Autohaus oder einen Anwalt?

Was bedeutet bei einem Schaden am Auto eine Unfallregulierung beim Autohaus für den Geschädigten und wieso sollte man einen Anwalt einschalten?

Im Jahr 2020 gab es nach Angaben von Statista in Deutschland 2.245.078 Straßenverkehrsunfälle. Dabei geht es zumeist um Blechschäden. In ca. 265.000 Fällen waren aber auch Personen geschädigt worden.

Doch wo kann man als Geschädigter die Unfallregulierung durchführen? Wenn das Autohaus mein Auto nach dem Unfall ohnehin abschleppt, ist es dann nicht am einfachsten, auch dort die Unfallregulierung für den Schaden durchführen zu lassen?

Wir zeigen auf, wieso Sie sich im Falle eines Schadens als Geschädigter für die Unfallregulierung nicht an ein Autohaus wenden sollten, sondern an einen Rechtsanwalt!

Vorteile der Unfallregulierung durch den Anwalt

Um verlässliche Angaben zu machen und auch alle Ansprüche durchzusetzen sind detaillierte Kenntnisse im Verkehrsrecht erforderlich, die in der Regel beim Autohaus nicht vorhanden sind.

Ziele des Autohauses bei der Unfallregulierung

Das Autohaus hat zudem natürlich eigene Interessen. Es führt die Schadensregulierung nicht einfach aus Gefälligkeit durch.

Welchen Schaden macht das Autohaus geltend?

Das Autohaus möchte nach dem Unfall und daraus folgendem Schaden im Rahmen der Unfallregulierung insbesondere an folgendem Geld verdienen: 

Welcher Schaden bleibt beim Autohaus außer Betracht?

Andere Ansprüche des Geschädigten bleiben aber regelmäßig außer Betracht. Der Geschädigte hat also dadurch unmittelbar wirtschaftliche Einbußen zu erleiden.

Schaden an der Person

In der Regel macht das Autohaus keine Ansprüche aus Personenschäden geltend. Dazu gehören z.B. Schmerzensgeld oder auch Behandlungskosten. Zudem steht dem Geschädigten auch eine Unkostenpauschale in Höhe von 25€ zu.

Unfallregulierung - geminderter Wert

Zumeist verbleiben an Unfallautos auch Wertminderungen. Ein Unfallauto ist auf dem Markt sehr viel geringer wert als ein unfallfreies Auto. Holt das Autohaus keinen Sachverständigen ein, der diesen Wert ermittelt, so wird dieser Wert auch nicht durch das Autohaus für den Geschädigten geltend gemacht.

Unfallregulierung - Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

Hat der Geschädigte während der Reparatur kein anderes Fahrzeug, so hat er einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Nimmt der Geschädigte aber keinen Mietwagen vom Autohaus, so macht das Autohaus nur selten diesen Anspruch für den Geschädigten geltend. So wird er aber auch von der Versicherung des Schädigers nicht gezahlt.

Unfallregulierung bei einem Schaden durch Dr. Krieg & Kollegen Köln

Dr. Krieg & Kollegen in Köln bietet Ihnen Schadensregulierung an. Dabei können Sie sich einfach direkt nach ihrem Unfall bei uns hier telefonisch melden oder einfach unser Formular ausfüllen. Dafür können Sie sich auch einfach die Crash-App im Playstore runterladen.

Wir überprüfen dann, welche Ansprüche Ihnen zustehen und setzen diese bei Wunsch auch für Sie durch!

Wir freuen uns auf Sie!

Unfall: Lohnt sich ein Anwalt?

Unfall: Lohnt sich ein Anwalt?

Unfall Anwalt CrashApp

Bei der Frage, ob ein Anwalt nach einem Unfall eingeschaltet werden soll kann pauschal nicht beantwortet werden. Eins ist jedoch sicher: Ein Anwalt kann, wenn er rechtzeitig hinzugezogen wird, erhebliche Nachteile für Sie abwenden. Nicht zuletzt beleuchtet dieser Umstände wie z. B. die Klärung der Schuldfrage oder eventuelle Schadensersatzforderungen.

Selbst verursachter Unfall

Wenn Sie sicher sind, dass Sie einen Unfall verursacht haben, kann Ihnen ein Anwalt dennoch weiterhelfen. Wir haben Erfahrung gemacht, dass selbst wenn es so aussieht, dass die Schuld eindeutig bei Ihnen liegt, immernoch eine Teilschuld in Betracht kommen kann. In diesem Punkt kann ein Anwalt Ihre Schuldfrage klären und eventuellen Ansprüche gegen die gegnerische Partei geltend machen.

Unterzeichnen Sie kein Schuldeingeständnis am Unfallort, selbst wenn Sie glauben Sie seien Schuld! Füllen Sie den Bericht lediglich wahrheitsgemäß aus

Unfall ohne Schuld

In dem umgekehrten Fall kann es ebenso ratsam sein einen Anwalt hinzuzuziehen. Das liegt vor allem daran, dass sie erfahrungsgemäß nie direkt mit dem anderen Unfallbeteiligten verhandeln, sondern mit dem Versicherer. Dieser hat natürlich ein Interesse daran, so wenig wie möglich zu bezahlen und stüzt sich auf ihn beünstigende Gutachter und Rechtsprechung.

Ihr Anwalt wird indes prüfen, inwiefern die Urteile auf Ihre Situation zutreffen. Selbst als schuldlos Beteiligter haben Sie das Recht einen Anwalt einzuschalten, dies beruht auf dem Prinzip der Chancengleichheit.

Wer übernimmt die Kosten für den Anwalt?

Viele scheuen sich aufgrund der Kosten einen Anwalt nach einem Autounfall zu konsultieren. Doch die Gebühren müssen nicht immer von Ihnen beglichen werden.

Grundsätzlich gilt: Sind sie nicht schuldig, wird der Anwalt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt.

Liegt allerdings eine Teilschuld vor, zahlt die Versicherung nur auf den Teil die Anwaltskosten, für den Ihr Versicherungsnehmer einzustehen hat.

Ein Lösungsmodell

Als erfahrene Rechtsanwaltkanzlei & Rechtsdienstleister haben wir es uns mit der Crash-App zur Aufgabe gemacht, Ihnen die erste Angst vor hohen Kosten sowie Zeitaufwand zu nehmen.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose, bedienungsfreundliche und transparente Möglichkeit an, eine Einschätzung Ihres Unfalls zu erhalten, damit Sie wissen wie es um Ihre Situation steht. Unser Team von Rechtsanwälten und Sachbearbeitern kennt sämtliche einschlägigen Urteile und ist im Umgang mit Versicherungsträgern sensibilisiert.

Wir sind Verfechter eines fairen Verfahrens und wollen ein Stück Waffengleichheit herstellen, indem wir eine kostenlose Ersteinschätzung anhand Ihrer Daten erstellen. Unser Ziel ist es, dass Sie wissen, wo die Reise hingehen wird.

Sollte es zu streitigen Verfahren kommen, so können Sie uns – über die kostenlose Ersteinschätzung hinaus – ein Mandat zur Durchsetzung Ihrer Rechte übertragen.

Hier geht es zu Ihrer Unfallaufnahme.

Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall?

Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall?

Gutachterkosten Unfall KFZ

Bei einem Autounfall können sowohl hohe Kosten für die Reparatur des Unfallwagens bzw. eine Neuanschaffung anfallen. Für diese muss grundsätzlich der Unfallverursacher (Hapftlichtversucherung) aufkommen.

Doch wann gilt man als Unfallverursacher? Wie hoch sind die entstandenen Kosten? Dies lässt sich oftmals nicht eindeutig feststellen, weswegen ein Experte – Unfallanalytiker oder KFZ-Gutachter – herangezogen werden muss. Dieser kann aufgrund seiner Erfahrung und seines Sachverstands den Unfall angemessen beziffern.

Es stellt sich also die Frage, wer den Experten bezahlen muss und ob die Versicherung der unterliegenden Partei (Verursacher) diese Kosten übernehmen wird.

Welche Gutachterkosten können anfallen?

Unfallanalytiker

KFZ-Gutachter

Rekonstruktion des Unfallhergangs anhand der Fahrzeugschäden und Spuren am Unfallort

Bestimmung der genauen Schäden am Unfallauto und Kalkulation der Reparaturkosten

Kostenfaktor: 1000 – 2000 €

Kostenfaktor: mehrere hundert €

Wer zahlt die Gutachterkosten bei einem Unfall?

Die meisten anfallenden Unfallkosten – Schadensersatz und Prozesskosten – trägt der Haftpflichtversicherer des Verursachers. Doch wie sieht es mit den Gutachterkosten aus?

Gemäß § 91 ZPO muss die unterliegende Partei sämtliche Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Dazu gehören auch Gutachterkosten. Das ist auch dann der Fall, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen unabhängigen Gutachter bestellt hat und der Geschädigte zusätzlich einen Gutachter bestellt hat.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2014 spricht jedem Geschädigten das Recht zu, einen eigenen Sachverständigen zu bestellen, dessen Kosten von der unterlegenen Seite gezahlt werden müssen.

Ausnahme

Einigen Sie sich mit dem Unfallverursacher (oder dessen Versicherung) auf einen bestimmten Gutachter, können Sie zwar grundsätzlich einen weiteren Gutachter bestellen. Die Kosten für diesen müssen Sie allerdings selber tragen – auch im Falle eines Obsiegens vor Gericht.

Gutachterkosten bei kleineren Schäden?

Bei sog. Bagatellschäden werden in der Regel keine Gutachter bestellt, sodass der Unfallverursacher auch keine Gutachterkosten tragen muss. Die wurde insoweit auch vom Bundesgerichthof in einem Urteil vom 30.11.2004 bereits festgestellt. Dabei hat das Gericht als Obergrenze für Bagatellschäden 750€ angenommen.

Ebenso stellt der BGH in einem Urteil vom 11.04.2014 fest, dass Gutachterkosten, welche unangemessen hoch sind, ebenso nicht von der unterliegenden Partei getragen werden müssen. Das Gericht hat in dem Fall geurteilt, dass die Kosten für den Gutachter nur bis zu einer angemessenen Höhe vom Unfallverursacher gezahlt werden müssen. Der Rest verbleibt bei der Partei, die den Gutachter beauftragt hat.

Gutachterkosten bei Unfall mit eigenem KFZ?

Sofern kein grob fahrlässigen Verhalten vorliegt, übernimmt eine Vollkaskoversicherung die Schäden, die man selbst an seinem Auto verursacht hat.

In der Regel besteht die Versicherung bei einem Kaskofall auf die Einschaltung eines Gutachters, welcher von der Versicherung selbst ausgewählt wird. Häufig besteht auch die Möglichkeit für Sie das KFZ in einer Vertragswerkstatt begutachten zu lassen.

Bestellen Sie also einen eigenen unabhängigen Gutachter, so wird dies im Regelfall nicht von der Vollkaskoversicherung gedeckt. Als Ausnahme bleibt insofern der Fall, in welchem Sie mit der Versicherung eine Einigung über die Einschaltung eines bestimmten Gutachters getroffen haben.